AGB FÜR KURSE, UND INDIVIDUALTRAINING DER HUNDESCHULE TAUNUSPFOTEN - STAND: JULI 2020

1. Geltung

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Hundeschule Taunuspfoten gelten für sämtliche Veranstaltungen der

 Hundeschule Taunuspfoten

 Claudia Langsdorf

 Klosterstr.23

 65321 Heidenrod

1.2 Im Einzelfall zwischen der Hundeschule Taunuspfoten und dem Kunden getroffene, individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Gegenstand unserer Leistungen

2.1 Gegenstand unserer Leistungen ist die Durchführung von Trainingskursen, Workshops, offenen Gruppen und Individualtrainings für Hundehalter und Hunde.

2.2 Gegenstand und Umfang unserer Leistungen bestimmen sich ausschließlich nach der Buchungsbestätigung.

2.3 Eine Garantie für das Erreichen eines Ausbildungszieles kann die Hundeschule Taunuspfoten nicht übernehmen. Ein Erfolg des Trainings kann nach dem Besuch von Trainingskursen, Workshops und Seminaren nicht vorausgesetzt werden, sondern erfordert die richtige und konsequente Anwendung der Trainingsvorschläge und hängt damit maßgeblich vom Teilnehmer ab.

3. Vertragsschluss

3.1 Unsere Angebote sind freibleibend, falls nicht anders ausdrücklich erklärt. Die Buchung der Veranstaltungen erfolgt über das Buchungsportal auf unserer Homepage. Buchungen sind nur in Ausnahmefällen auch schriftlich, mündlich, telefonisch oder per E-Mail möglich.

Für alle Buchungswege gilt:

3.2 Grundlage unserer Angebote ist die jeweilige im Buchungsportal abrufbare Leistungsbeschreibung der Veranstaltung. Die Inhalte der jeweiligen Veranstaltungen sind dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

3.3 Die Buchung erfolgt durch den Anmelder zugleich für alle in der Buchung aufgeführten weiteren Teilnehmer, für deren Zahlungsverpflichtungen und sonstige vertragliche Verpflichtungen der Anmelder einsteht wie für seine eigenen Verpflichtungen.

3.4 Weicht die Auftragsbestätigung von der Buchung des Kunden ab, sind wir an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag über die Veranstaltung kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn der Kunde dieses innerhalb von 10 Tagen annimmt.

Für Buchungen, die schriftlich, mündlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen, gilt:

3.5 Mit seiner Buchung bietet der Kunde uns den Abschluss eines Vertrags über eine Veranstaltung verbindlich an.

3.6 Der Vertrag kommt mit Zugang unserer Buchungsbestätigung beim Kunden zustande, die alle wesentlichen Angaben über die gebuchte Veranstaltung enthält. Die Buchungsbestätigung kann per Post oder E-Mail übersandt werden.

Für Buchungen über das Internet gilt:

3.7 Mit der Absendung seiner Bestellung über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot.

3.8 Der Vertrag kommt mit Zugang unserer Buchungsbestätigung beim Kunden zustande, die alle wesentlichen Angaben über die gebuchte Veranstaltung enthält. Die Buchungsbestätigung kann per Post oder E-Mail übersandt werden.

3.9 Die Übermittlung der Buchung durch Absenden der Bestellung über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf Zustandekommen des Vertrags. Der Vertrag kommt erst mit Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden zustande. Die Buchungsbestätigung kann per Post oder E-Mail übersandt werden.

3.10 Erfolgt die Buchungsbestätigung durch Anzeige am Bildschirm, nachdem der Kunde seine Bestellung über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ abgesandt hat, so kommt der Vertrag mit der Anzeige der Buchungsbestätigung zustande, ohne dass es einer Bestätigung über den Eingang der Buchung des Kunden bedarf. In diesem Fall hat der Kunde die Möglichkeit, die Buchungsbestätigung zu speichern und auszudrucken. Das Zustandekommen des Vertrags ist nicht davon abhängig, dass der Kunde die Möglichkeit zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt.

3.11 Anmeldungen zu Veranstaltungen werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Sofern die Anmeldefrist abgelaufen oder die maximale Teilnehmerzahl überschritten ist, kann eine Teilnahme an der Veranstaltung nicht garantiert werden.

3.12 Minderjährige ab 14 Jahren können an unseren Veranstaltungen teilnehmen. Bei minderjährigen Teilnehmern ist die schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters zur Teilnahme erforderlich. Die Teilnahme von Minderjährigen zwischen 14 und 16 Jahren ist nur in Begleitung eines erziehungsberechtigten Erwachsenen zulässig.

4. Zahlungsbedingungen; Verzug

4.1 Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung ist nach Zugang der Buchungsbestätigung und Rechnung in voller Höhe zur Zahlung fällig.

4.2 Rabatte gelten jeweils nur für den angegebenen Aktionszeitraum. Eine nachträgliche Berücksichtigung von Rabatten nach Ablauf des Aktionszeitraums ist nicht möglich. Eine Auszahlung von Rabatten oder Gutscheinen ist ausgeschlossen.

4.3 Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so gelten die gesetzlichen Regelungen über den Zahlungsverzug.

4.4 Skonto und sonstige Abzüge vom Rechnungsbetrag gewähren wir nur aufgrund besonderer Vereinbarung.

4.5 Ein Anspruch des Kunden auf Teilnahme an der Veranstaltung besteht nur, sofern der Kunde vor Beginn der Veranstaltung die Teilnahmegebühr in voller Höhe beglichen hat.

5. Leistungsänderungen

5.1 Wesentliche Änderungen des Inhalts der Veranstaltungen, die nach Vertragsschluss erforderlich werden und von der Leistungsbeschreibung und Buchungsbestätigung der Veranstaltung abweichen, sind nur zulässig, soweit diese nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Eine Änderung der Veranstaltungszeiten bleibt vorbehalten.

5.2 Im Fall der Änderung des Inhalts einer Veranstaltung oder der Veranstaltungszeit teilen wir dies dem Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund mit.

5.3 Im Fall einer wesentlichen Änderung des Inhalts einer Veranstaltung oder einer Änderung der Veranstaltungszeiten ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde kann sein Rücktrittsrecht innerhalb von 10 Tagen nach Mitteilung der Änderung gegenüber der Hundeschule Taunuspfoten in Textform schriftlich oder per E-Mail) geltend machen.

5.4 Im Fall des Rücktritts wegen einer wesentlichen Änderung des Inhalts einer Veranstaltung oder einer Änderung der Veranstaltungszeiten entfällt unser Anspruch auf die Teilnahmegebühr ab dem Zeitpunkt des Rücktritts für die Zukunft. Eine bereits bezahlte Teilnahmegebühr erstatten wir dem Kunden zurück. Bei mehrtätigen Veranstaltungen entfällt der Anspruch auf die Teilnahmegebühr zeitanteilig für die Zukunft.

6. Kündigung / Rücktritt durch den Teilnehmer

6.1 Die Kündigungsfrist für offene Trainingsgruppen und Individualtraining (Einzelstunde) beträgt bei Barzahlung/Überweisung 24 h vor Stattfinden der Stunde.

6.2 Bei Gruppen und Kursen ist der Kunde berechtigt, von gebuchten Veranstaltungen jederzeit zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber der Hundeschule Taunuspfoten unter folgender Anschrift zu erklären:

Hundeschule Taunuspfoten

 Claudia Langsdorf

Klosterstr.23

65321 Heidenrod

E-Mail: taunuspfoten@gmx.de

Wir empfehlen dem Kunden, den Rücktritt schriftlich oder per E-Mail zu erklären.

6.3 Bei Rücktritt von einem Workshop oder Kurs erstatten wir dem Kunden bei Rücktritt bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100 % der Teilnahmegebühr zurück, bei Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Teilnahmegebühr, bei Rücktritt bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25 % der Teilnahmegebühr. Bei Rücktritt innerhalb weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn hat der Kunde die volle Teilnahmegebühr zu zahlen; es erfolgt keine Rückerstattung.

6.4 Auf Wunsch des Kunden nehmen wir, soweit Alternativtermine angeboten und noch Plätze verfügbar sind, bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn eine Umbuchung vor. Für eine Umbuchung stellen wir dem Kunden eine pauschale Gebühr in Höhe von 25,- Euro in Rechnung.

6.5 Der Kunde ist berechtigt, einen geeigneten Ersatzteilnehmer zu stellen. Die Hundeschule Taunuspfoten kann dem Eintritt des Ersatzteilnehmers widersprechen, wenn der teilnehmende Hund den Anforderungen von der Hundeschule Taunuspfoten nicht genügt oder mit seiner Teilnahme gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche Auflagen verstoßen würde.

7. Absage von Veranstaltungen durch Hundeschule Taunuspfoten bei Nichterreichen der

Mindestteilnehmerzahl

7.1 Wird eine in der Beschreibung der Veranstaltung auf unserer Homepage die angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Veranstaltung kurzfristig vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. In diesem Fall werden wir diejenigen Kunden unverzüglich informieren, die diese Veranstaltung bereits gebucht haben.

7.2 Eine bereits bezahlte Teilnahmegebühr erstatten wir dem Kunden in diesem Fall in voller Höhe zurück.

8. Absage von Veranstaltungen durch die Hundeschule Taunuspfoten bei höherer Gewalt

8.1 Muss eine Veranstaltung aus nicht vorhersehbaren und nicht im Einfluss- und Verantwortungsbereich von der Hundeschule Taunuspfoten liegenden Gründen (höhere Gewalt, wie insb. Streik, Unruhen, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Pandemien) kurzfristig abgesagt werden, werden wir den Kunden so früh wie möglich benachrichtigen.

8.2 In diesem Fall erhält der Kunde nach seiner Wahl eine Gutschrift der Teilnahmegebühr für einen anderen Termin oder Erstattung der Teilnahmegebühr oder die Option das Angebot online wahrzunehmen.

9. Pflichten der teilnehmenden Hundehalter; Hunde-Haftpflichtversicherung

9.1 Kunden, die mit ihren Hunden an von der Hundeschule Taunuspfoten organisierten Veranstaltungen teilnehmen, tragen die Verantwortung für sich und ihre Hunde.

9.2 Jeder Hundehalter muss auf Verlangen gegenüber der Hundeschule Taunuspfoten nachweisen, dass für den teilnehmenden Hund in Bezug auf den jeweiligen Hundeführer eine Haftpflichtversicherung besteht.

9.3 Über Verhaltensauffälligkeiten wie etwa aggressives Verhalten oder Angstverhalten des Hundes, Probleme oder besonderen Eigenheiten des teilnehmenden Hundes, die ihm in der Vergangenheit bekannt geworden sind, hat jeder Hundehalter den Seminarleiter oder Trainer vor Veranstaltungsbeginn zu informieren.

9.4 Über die Läufigkeit einer Hündin hat jeder Hundehalter den Seminarleiter oder Trainer vor Veranstaltungsbeginn zu informieren.

9.5 Während der Veranstaltungen haben die Teilnehmer den Anweisungen des Seminarleiters oder Trainers Folge zu leisten.

9.6 Der Seminarleiter oder Trainer ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde untereinander, diese einer anderen Gruppe oder Veranstaltung zuzuweisen.

9.7 Raufende Hunde können unter Umstände Spannungen in der Gruppe verursachen. Daher sollte jeder teilnehmende Hundehalter seinen Hund rechtzeitig aus derartigen Situationen herausnehmen. Reizobjekte wie Spielzeuge, Bälle, Stöckchen etc. sollten nicht mitgenommen bzw. geworfen werden. Belohnungen dürfen nur den eigenen Hunden gegeben werden und auch nur dann, wenn sich kein anderer Hund in unmittelbarer Nähe befindet.

9.8 In bestimmten Situationen ist es erforderlich, die Hunde rechtzeitig anzuleinen bzw. abzurufen. Mit Rücksicht auf andere Wanderer, Jogger, etc., sind solche Maßnahmen erforderlich, da eine Gruppe mit vielen Hunden auf Fremde beängstigend wirken kann. In Ortschaften sind Hunde grundsätzlich an der Leine zu führen, um Unfallrisiken auszuschließen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Regeln – insbesondere auch behördliche Anordnungen über Leinenzwang – zu beachten und Anweisungen von der Hundeschule Taunuspfoten unverzüglich nachzukommen.

10. Regeln für den Aufenthalt auf dem Trainingsgelände der Hundeschule ( Außenplatz, Seminarraum)

10.1 Das Lösen von der Leine, das Gestatten von Freilauf sowie das Zusammenführen von Hunden auf dem Übungsgelände bzw. auf dem zum Training vorgesehenen Gelände, ist nur nach ausdrücklicher Anweisung durch den Seminarleiter oder Trainer zulässig.

10.2 Die Teilnehmer haben sich so zu verhalten und ihre Hunde so zu führen, dass eine Gefährdung anderer Kursteilnehmer, der Seminarleiter / Trainer, anderer Personen sowie anderer Hunde vermieden wird.

10.3 Raufende Hunde können unter Umständen Spannungen in der Gruppe verursachen. Daher sollte jeder teilnehmende Hundehalter seinen Hund rechtzeitig aus derartigen Situationen herausnehmen.

10.4 Reizobjekte wie Spielzeuge, Bälle, Stöckchen etc. dürfen zu den Veranstaltungen nicht mitgenommen bzw. geworfen werden. Belohnungen dürfen nur den eigenen Hunden gegeben werden und auch nur dann, wenn sich kein anderer Hund in unmittelbarer Nähe befindet.

10.5 Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, Verunreinigungen des Geländes oder der Gebäude der Hundeschule Taunuspfoten zu vermeiden. Dazu gehört auch das Entfernen von Hundekot und Urin des eigenen Hundes, sowie die Meldung von durch den Teilnehmer beschädigten Sachwerten – beispielsweise durch das Rückwärtsausparken mit dem Auto.

11. Impfungen/Chippflicht; zur Teilnahme an Veranstaltungen zugelassene Hunderassen

11.1 Voraussetzung für die Teilnahme an Veranstaltungen von der Hundeschule Taunuspfoten ist, dass die teilnehmenden Hunde gesund, geimpft – insbesondere gegen Tollwut – und entwurmt sind. Ferner sollte jeder teilnehmende Hund geimpft sein, gegen: Parvovirose, Zwingerhusten, Staupe, Hepatitis, Leptospirose.

11.2 Ein Hund ist „gesund“, wenn er kein Fieber hat, über ein gesundes Ess- und Trinkverhalten verfügt, keine Auffälligkeiten zeigt, keine ansteckenden Krankheiten hat sowie körperlich und geistig in der Lage ist, mindestens die jeweils für die Veranstaltung angegebene Kilometer-Leistung zu erbringen.

11.3 Chronische Erkrankungen des teilnehmenden Hundes sind der Hundeschule Taunuspfoten vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen.

11.4 Der Seminarleiter oder Trainer ist berechtigt, Hunde bei ansteckenden Krankheiten von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.

11.5 Der Hundehalter ist verpflichtet, bei der Veranstaltung den Heimtierausweis bzw. den Impfpass und eine Kopie der Tierhaftpflichtversicherung für den teilnehmenden Hund mitzuführen.

11.6 Vorzugsweise sollte der Hund, mit einem Mikrochip/und/oder entsprechender Kennzeichnung am Halsband oder Brustgeschirr gekennzeichnet sein. Das Benutzen von Würgehalsbändern ohne Stopper, Stromhalsbändern oder sonstige aversive Methoden o.ä. ist auf unseren Veranstaltungen nicht zulässig.

11.7 Aggressive und unverträgliche Hunde sind nur nach vorheriger Absprache mit der Hundeschule Taunuspfoten unter der Voraussetzung zugelassen, dass der Kunde die alleinige Haftung übernimmt und die Hundeschule Taunuspfoten von jeglicher Haftung als Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund, freistellt.

11.8 Für Hunde, die als gefährliche Hunde im Sinne der Kampfhundeverordnungen der einzelnen Bundesländer eingestuft sind, ist Voraussetzung der Teilnahme ein bestandener und uns vorzulegender Wesenstest des Hundes sowie die Begleitung des Hundes durch einen Halter oder Hundeführer, der den erforderlichen Sachkundenachweis vorlegen kann und über die gesetzlich geforderte Zuverlässigkeit verfügt. Die Teilnahme ist nur nach vorheriger Absprache und Zustimmung von der Hundeschule Taunuspfoten zulässig.

12. Zulässigkeit von Bild- und Tonaufnahmen während der Veranstaltungen von der Hundeschule Taunuspfoten Urheberrechte an Unterrichts- und Seminarunterlagen

12.1 Während der Veranstaltungen der Hundeschule Taunuspfoten ist es den Teilnehmern grundsätzlich nicht gestattet, Bild- und Tonaufnahmen anzufertigen und diese zu veröffentlichen. Dies gilt nicht, wenn im Einzelfall die vorherige Genehmigung der Hundeschule Taunuspfoten zur Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen eingeholt worden ist.

12.2 Die Hundeschule Taunuspfoten ist berechtigt, während der Veranstaltungen Bild- und Tonaufnahmen anzufertigen, zu verwenden und diese zu veröffentlichen, sofern in der Leistungsbeschreibung der Veranstaltung darauf hingewiesen wird und die Teilnehmer dem nicht vor Veranstaltungsbeginn widersprechen.

12.3 Ausgegebene Spielregeln / Verhaltenskodex, Unterrichts- und Seminarunterlagen, Manuskripte und Seminarinhalte dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Hundeschule Taunuspfoten nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

13. Geheimhaltung; Datenschutz

13.1 Wir sind verpflichtet, die persönlichen und geschäftlichen Daten der Kunden, die uns im Rahmen der Tätigkeit für den Kunden bekannt werden, vertraulich zu behandeln, es sei denn, dass der Kunde uns von dieser Pflicht entbindet oder gesetzliche Verpflichtungen zur Offenlegung, z.B. gegenüber Behörden, bestehen.

13.2 Die zur Auftragsabwicklung erforderlichen Daten unserer Kunden verarbeiten wir unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.

14. Haftung

14.1 Wir haften nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

14.2 Auch bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung haften wir nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen; lediglich bei Verletzung einer nicht vertragswesentlichen Pflicht ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

14.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt werden; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt, mit dessen Entstehen gerechnet werden konnte.

14.4 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

14.5 Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

14.6 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Hundeschule Taunuspfoten

15. Haftungsbegrenzung; Ausschluss der Haftung für Fremdleistungen

15.1 Bei einer Haftungsbegrenzung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden ist die Haftung pro Schadensereignis bei Sach- und Vermögensschäden auf das Dreifache des Veranstaltungspreises begrenzt, für sämtliche Schäden innerhalb eines Kalenderjahres jedoch jeweils auf höchstens das Doppelte dieses Betrags.

15.2 Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit darüber hinausgehende Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung der Hundeschule Taunuspfoten gedeckt sind.

15.3 Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen von der Hundeschule Taunuspfoten lediglich vermittelt werden, sofern diese Leistungen in der Leistungsbeschreibung der Veranstaltung und in der Buchungsbestätigung unter Angabe des die Fremdleistung erbringenden bzw. vermittelnden Vertragspartners als Fremdleistungen gekennzeichnet sind, so dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Leistungen von der Hundeschule Taunuspfoten sind.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig, anfechtbar oder nicht durchführbar sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Soweit eine Bestimmung nicht Vertragsbestandteil geworden ist oder unwirksam ist, richtet sich der Inhalt dieses Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.

AGB FÜR SEMINARVERANSTALTUNGEN IN DER HUNDESCHULE TAUNUSPFOTEN

Leistungsbeschreibung

Welche Leistungen vertraglich zwischen dem/der Teilnehmer/in Hundeschule Taunuspfoten, Claudia Langsdorf, Klosterstr.23, 65321 Heidenrod im folgenden „Veranstalter“ genannt, vereinbart sind, ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung des Seminars. Die dort gemachten Angaben sind bindend. Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor aus sachlich berechtigten Gründen zumutbare Änderungen und Abweichungen zum Inhalt und Ablauf der Gesamtveranstaltung zu erklären. Über diese wird der/die Teilnehmer/in vor Beginn der Veranstaltung informiert.

Weiterhin behält sich der Veranstalter vor, eventuell notwendige kurzfristige und kleinere Änderungen sowie zeitliche Verschiebungen bei den Veranstaltungen vorzunehmen.

Der Veranstalter garantiert, dass der Umfang der beschriebenen Leistungen erhalten bleibt und bemüht sich, mögliche Änderungen im Einvernehmen mit den Teilnehmern vorzunehmen.

Der Veranstalter gewährt nicht, dass der/die Teilnehmer/in die abschließende Prüfung besteht.

Abschluss des Vertrages – Anmeldung

Die Anmeldung muss schriftlich per Onlineformular an den Veranstalter erfolgen. Der Vertrag kommt erst zu Stande, wenn der Veranstalter, die Anmeldung des/der Teilnehmers/in diesem/er schriftlich bestätigt hat. Der Veranstalter darf die Anmeldung ohne Angabe von Gründen ablehnen. Bei minderjährigen Teilnehmern ist eine schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters vorzulegen, bzw. dessen Beisein ist erforderlich.

Bezahlung

Die angegebenen Preise und Gebühren sind Bruttoangaben.

Der Veranstalter behält sich die Geltendmachung des Verzugsschadens vor, wenn Zahlungsfristen versäumt werden. Bei Zahlungsverzug erlischt die weitere Teilnahmeberechtigung.

Rücktritt durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann die gesamte Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen bis zwei Wochen vor dem ersten Seminarblock absagen. Bereits geleistete Teilnahmegebühren werden in diesem Fall zurückerstattet.

Ebenso kann der Veranstalter einzelne Seminarblöcke aus organisatorischen Gründen z.B. Ausfall der Kursleitung absagen. Es wird in diesem Fall kurzfristig ein Ersatztermin organisiert.

Weiterhin kann der Veranstalter jederzeit fristlos vom Vertrag zurück treten, wenn der/die Teilnehmer/in andere Teilnehmer oder das Ziel der Veranstaltung gefährdet. In diesem Fall werden geleistete Beiträge nicht zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche können daraus jeweils nicht abgeleitet werden.

Rücktritt durch den/die Teilnehmer/in

Der/die Teilnehmer/in kann ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Dies hat schriftlich per Post oder per e-mail an Claudia Langsdorf, Klosterstr.23, 65321 Heidenrod zu erfolgen. Der Eingang beim Veranstalter ist maßgeblich für den Termin des Rücktritts.

Die Stornogebühren betragen:

o bis 6 Wochen vor dem Seminar: 10% der gesamten Seminargebühr

o bis 2 Wochen vor dem Seminar: 50% der gesamten Seminargebühr

o weniger als 2 Wochen vor dem ersten Seminar oder innerhalb der Fortbildung: 100% der gesamten Seminargebühr

bei Rücktritt vor dem Seminar kann der Teilnehmer einen Ersatzteilnehmer stellen

Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet. Dem stornierenden Teilnehmer ist der Nachweis, dass ein Schaden oder eine Wertminderung nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die o.g Pauschale ist, gestattet.

Widerrufsrecht und Muster-Widerrufsformular

Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht bzw. das Widerrufsrecht für Verbraucher kann vorzeitig erlöschen bei folgenden Verträgen:

1. Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Das heißt, soweit die Hundeschule Taunuspfoten Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen und Seminare, besteht kein Widerrufsrecht. Jede Buchung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch die Hundeschule Taunuspfoten bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Veranstaltungskarten.

Für alle anderen Verträge mit Verbrauchern gilt das Folgende:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,Hundeschule Taunuspfoten, Claudia Langsdorf, Klosterstr.23, 65321 Heidenrod, Tel. 061207451 E-Mail:taunuspfoten@gmx.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

• An Hundeschule Taunuspfoten, Claudia Langsdorf, Klosterstr.23, 65321 Heidenrod

• Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

• Bestellt am (*)/erhalten am (*)

• Name des/der Verbraucher(s)

• Anschrift des/der Verbraucher(s)

• Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

• Datum

__________

(*) Unzutreffendes streichen.

Ende der Widerrufsbelehrung und des Muster-Widerrufsformulars

Im Fall des Widerrufs durch den Kunden gilt das Folgende:

Die Hundeschule Taunuspfoten kann die Rückzahlung verweigern, bis die Hundeschule Taunuspfoten die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Der Kunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er die Hundeschule Taunuspfoten über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an die Hundeschule Taunuspfoten zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet. Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Haftung

Der Veranstalter haftet für seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handelt. Die Haftung ist auf den doppelten Teilnahmepreis beschränkt.

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die von Dritten und/oder deren Hunden herbeigeführt wurden. Der Veranstalter übernimmt auch keine Haftung für Folgeschäden, die auf fehlerhaften und/oder unvollständigen Inhalten der Vorträge und/oder Veranstaltungsunterlagen beruhen.

Mitwirkungspflicht

Der Teilnehmer hat während der praktischen Übungen den Anweisungen der Mitarbeiter des Veranstalters Folge zu leisten, tut er dies nicht, kann der Veranstalter den Teilnehmer von der jeweiligen Übung ausschließen. Im

Wiederholungsfall ist der Veranstalter berechtigt von dem geschlossenen Vertrag zurückzutreten. Teilnehmergebühren werden in diesem Fall nicht erstattet.

Der Teilnehmer versichert, dass der mitgebrachte Hund gesund ist und keine ansteckende Krankheit vorliegt. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet eine Hundehalterhaftpflicht-Versicherung abzuschließen und eine entsprechende Bestätigung auf Verlangen vorzuweisen.

Erfolge

Der Veranstalter ist für ausbleibende Erfolge des Teilnehmers im Umgang mit Kundenhunden nicht haftbar zu machen. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg des Trainings bedingt durch die notwendige, richtige und konsequente Vermittlung und Anwendung der Trainingsvorschläge maßgeblich vom Teilnehmer und seinen Kunden selbst abhängt.

Foto und Filmaufnahmen

Der Teilnehmer erklärt sein ausdrückliches Einverständnis zur Veröffentlichung von Foto und Filmmaterial, welches während der Ausbildungseinheiten erstellt wurde. Der Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung.

Urheberrechte

der in den Seminaren ausgehändigten Unterlagen liegen ausschließlich beim Veranstalter. Den Teilnehmern ist jegliche Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche Genehmigung des Veranstalters untersagt.

Verjährung von Ansprüchen

Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

Vorbehalt von Berichtigungen

Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

Gerichtsstand

Es gilt als Gerichtsstand für das Mahnverfahren, für alle Streitigkeiten aus einem Vertrag oder im Zusammenhang damit sowie unter Vollkaufleuten Heidenrod als vereinbart.


Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen der Mitgliedspraxis des 1. Verbands

für Tierphysiotherapie e.V. und dem Kunden (Tierhalter)

1. Anwendbarkeit der AGB

Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Mitgliedspraxis und dem Tierhalter als Behandlungsvertrag im

Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

2. Geltungsbereich

Mit dem Zustandekommen des Behandlungsvertrages akzeptiert der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(AGB). Ergänzend dazu erkennt der Kunde die Hausordnung und die Preisliste in der jeweiligen Form verbindlich an.

3. Behandlungsvertrag/Termine/Storno

3.1 Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das generelle Angebot der Mitgliedspraxis, die

Tierphysiotherapie auszuüben, annimmt und sich an die Mitgliedspraxis zum Zwecke der Beratung und Therapie

wendet.

3.2 Der Internetauftritt, Flyer oder ähnliche werbende Aussagen der Mitgliedspraxis stellen keine Angebote dar. Das

Angebot zum Abschluss eines Vertrages gibt stets der Kunde ab und kann von der Mitgliedspraxis angenommen

werden.

3.3 Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie von der Mitgliedspraxis bestätigt wurden. Die Bestätigung ist

an keine Form gebunden. Bei Verspätungen eines Kunden zu einem Termin, wird die aufgewendete Wartezeit in

Rechnung gestellt. Die Mitgliedspraxis ist nicht verpflichtet, diese durch den Kunden verursachte Verspätung

nachzuholen. Eine Minderung des Honorars kommt nicht in Betracht.

3.4 Der Kunde kann bis 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Alle Termine, die innerhalb

von 24 Stunden abgesagt werden, werden dem Kunden in voller Höhe in Rechnung gestellt.

3.5 Bei Hausbesuchen kann es aufgrund von vorhersehbarer Beeinträchtigung im Straßenverkehr oder aufgrund der

Wetterlage zu Verzögerungen kommen. Hat der Kunde seine Telefonnummer oder seine Mobilfunknummer

hinterlassen, so wird er über die Verzögerung informiert. Unabhängig von der Verzögerung hat der Kunde Anspruch

auf die volle Behandlung.

3.6 Die Mitgliedspraxis ist jederzeit berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen,

insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann oder es um Beschwerden

geht, die die Mitgliedspraxis aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder

darf. Das Gleiche gilt, wenn sie die Behandlung in Gewissenskonflikte bringt. In diesem Fall bleibt der

Honoraranspruch der Mitgliedspraxis für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich sämtlicher

Beratung, erhalten.

4. Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

4.1 Die Mitgliedspraxis erbringt ihre Dienstleistung in der Weise, dass sie den Kunden umfassend berät und

anschließend aufgrund der Beratung in Abstimmung mit dem Kunden die Behandlung am Tier des Kunden vornimmt.

4.2 Über die Therapiemethoden entscheidet der Therapeut frei, nachdem er den Tierhalter über die anwendbaren

Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert hat. Soweit

der Kunde keine Einwendungen erhebt, ist die Mitgliedspraxis befugt, die Methoden anzuwenden, von denen sie

überzeugt ist, dass sie den größtmöglichen Nutzen bringen.

4.3 Die Mitgliedspraxis übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapieziels. Die Therapie wird an den

jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Tieres nach seiner Art, Rasse, seinem Alter und seinen

körperlichen Voraussetzungen ausgerichtet. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet.

4.4 Eine Heilung oder ein Erfolg werden weder in Aussicht gestellt, noch versprochen. Heilversprechen werden nicht

gegeben und sind überdies gesetzlich unzulässig. Alle Ansprüche aus versehentlichen oder unwissentlichen

Falschinformationen sind ausgeschlossen.

5. Mitwirkung des Kunden

5.1 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die durch die Mitgliedspraxis angewandten Therapien nur bei

konsequenter Umsetzung der entsprechenden Empfehlung oder Hausaufgaben über die Therapiesitzungen hinaus

den optimalen Erfolg erzielen können. Der Kunde verspricht, die Empfehlung (z.B. Leinenzwang, Spielverbot)

Stand Januar 2019 2

umzusetzen. Die Mitgliedspraxis ist berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche

Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Kunde Beratungsinhalte nicht befolgt,

erforderliche Auskünfte zur Anamnese unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt. Die

Mitgliedspraxis haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier, die durch den Tierhalter durch

Mitwirkung an der Therapie verursacht werden.

5.2 Die Tiere müssen frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sein.

6. Honorar der Mitgliedspraxis

6.1 Die Mitgliedspraxis hat für ihre Dienstleistung Anspruch auf das vereinbarte Honorar. Soweit die Honorare nicht

individuell zwischen der Mitgliedspraxis und dem Kunden vereinbart sind, gelten die in der gültigen Preisliste

aufgeführten Sätze.

6.2 Die Honorare sind für jeden Behandlungstag (Termin) sofort fällig und vom Kunden in bar an die Mitgliedspraxis zu

entrichten. Eine Zahlung auf Rechnung kann nur nach Absprache vor dem Behandlungsbeginn vereinbart werden.

6.3 Sofern die Mitgliedspraxis Mehrfachkarten herausgibt, ist die ganze oder teilweise Rückzahlung des Entgeltes

ausgeschlossen, sollte der Tierhalter die Leistungen nicht mehr in Anspruch nehmen können.

6.4 Zahlt der Kunde, das Honorar nicht, kommt er in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Die Mitgliedspraxis

ist nicht verpflichtet, Mahnungen zu versenden. Für jede Mahnung, die sie dennoch versendet, kann sie vom Kunden

eine Mahngebühr verlangen.

6.5 Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung die Forderung

gerichtlich geltend gemacht. Die Einschaltung Dritter bleibt vorbehalten.

6.6 Während des Verzugs des Kunden ist die Mitgliedspraxis nicht verpflichtet, weitere Beratungen oder

Behandlungen zu erbringen.

7. Fahrtkosten

7.1 Bei Hausbesuchen werden Fahrtkosten berechnet. Die Höhe der Fahrtkosten pro km kann der jeweils gültigen

Preisliste entnommen werden. Mangels einer entsprechenden Preisliste gelten die steuerlichen Pauschalen für die

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als vereinbart.

8. Haftung

8.1 Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die an Personen, Praxisausrüstung und Praxiseinrichtung durch ihn oder

das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe. Der Kunde hat für sein Tier eine entsprechende

Haftpflichtversicherung abzuschließen. Verursacht das Tier Schäden bei Dritten, für die die Mitgliedspraxis haften

muss, so stellt der Kunde die Mitgliedspraxis von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Hat die Mitgliedspraxis die

Ansprüche der Dritten berechtigter Weise schon erfüllt, so hat der Kunde der Mitgliedspraxis den zur Erfüllung

aufgewendeten Betrag zu erstatten.

8.2 Die Mitgliedspraxis haftet für Schäden am Tier nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist

beschränkt auf den gewöhnlichen, vorhersehbaren Schaden.

9. Vertraulichkeit der Behandlung/Datenschutz

9.1 Es gilt die separat zur Verfügung gestellte Kunden Information der Mitgliedspraxis zum Datenschutz, die der Kunde

durch seine Unterschrift auf der Einwilligungserklärung in die Datenverarbeitung genehmigt.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1 Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde.

10.2 Gerichtsstand ist der Wohnort des Kunden.

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmung des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder unwirksam sein oder werden,

wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder unwirksame

Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem

Parteiwillen am nächsten kommt